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Führerscheinklassen

 

Klassen

Mindestalter
Bemerkung
Fahrzeug
AM

ab 16 Jahre
 
Zweirädrige Kleinkrafträder mit: - bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
A1

ab 16 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
A2

ab 18 Jahre
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
A

ab 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
B

18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Klasse BE
18
Züge aus B Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G,
sofern Zug nicht unter B fällt.
Klasse C
18
Kraftwagen über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht bis 8 Sitzplätze, außer Fahrersitz.
Klasse CE
18
Lastzüge und Sattelzüge.
Klasse L
16
Land und Forstfahrzeuge bis 40 km/h,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
Klasse S
16
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45km/h.